Tilgan
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 1.4 · Stand 2026-08-08

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Tilgan

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese AGB regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung Tilgan (nachfolgend die Anwendung) durch den Kunden. Anbieter ist Costas Beniamin, Einzelunternehmen, Beethovenstrasse 11, 3385 Prinzersdorf, Oesterreich, UID ATU71160968 (nachfolgend Tilgan). 1.2 Die Anwendung richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG (B2B) und wird für die unternehmerische Nutzung angeboten. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, dass er den Vertrag in Ausübung seiner unternehmerischen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt. Ist der Kunde im Einzelfall dennoch Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG (etwa als Gründer vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs), so gelten die zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen, insbesondere das KSchG und das FAGG, ungeachtet entgegenstehender Regelungen dieser AGB; in diesem Fall gilt ergänzend die Widerrufsbelehrung (abrufbar in der Anwendung unter Vertrag und Recht sowie unter der Leistungsbeschreibung). 1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, Tilgan stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

2.1 Tilgan stellt dem Kunden eine Software bereit, mit der der Kunde seine eigenen Eingangsrechnungen selbst erfasst, prüft, freigibt und an seine Buchhaltung übergibt. Tilgan führt für den Kunden keine Buchhaltung, keine Bilanzierung und keine Steuerberatung durch und bietet solche Leistungen auch nicht an. Der Funktionsumfang umfasst insbesondere: KI-gestützte Belegerfassung (OCR) eingehender Eingangsrechnungen, einen Freigabe-Workflow, die Erstellung von SEPA-Zahlungsdateien (pain.001) sowie den Export der Buchungsdaten an den Steuerberater (BMD-Export). Die Aufzaehlung beschreibt den derzeit verfuegbaren Funktionsumfang und stellt keine Zusage dar, dass eine einzelne Funktion dauerhaft, unveraendert oder in bestimmter Auspraegung bereitgestellt wird. Die Ziffern 2.3 und 7.5 bleiben unberuehrt. 2.2 Die konkrete Leistung ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung sowie der in der Anwendung dargestellten Funktionalität. 2.3 Tilgan ist berechtigt, die Anwendung weiterzuentwickeln, zu ändern und einzelne Funktionen anzupassen, soweit der Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. 2.4 Bereitstellung wie besehen und soweit verfuegbar. Die Anwendung wird in der jeweils verfuegbaren Fassung bereitgestellt (wie besehen, soweit verfuegbar). Tilgan schuldet keine bestimmte Verfuegbarkeit, keine ununterbrochene oder fehlerfreie Nutzbarkeit, keine bestimmte Verarbeitungsgeschwindigkeit und keinen bestimmten Funktionsumfang, sofern nicht ausdruecklich und gesondert in Textform ein Service-Level vereinbart ist. Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen und betrieblich notwendige Unterbrechungen sind zulaessig; Tilgan bemueht sich, planbare Unterbrechungen anzukuendigen und kurz zu halten. 2.5 Keine Zahlungsdienstleistung. Tilgan erzeugt ausschliesslich SEPA-Zahlungsdateien (pain.001) zum Import durch den Kunden in dessen eigenes Online-Banking. Tilgan fuehrt selbst keine Zahlungen aus, haelt keine Kundengelder und erbringt keine Zahlungsdienste im Sinne des Zahlungsdienstegesetzes 2018 (ZaDiG 2018). Die Auswahl, Pruefung, Freigabe und Ausfuehrung jeder Zahlung obliegt allein dem Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die erzeugte pain.001-Datei vor dem Import in sein Online-Banking zu pruefen, insbesondere die in der Anwendung ausgewiesene Gesamtsumme und die Anzahl der Zahlungen mit der von ihm freigegebenen Liste abzugleichen; die Kontrolle auf Doppel oder Fehlbuchungen bei der Ausfuehrung im Online-Banking obliegt allein dem Kunden.

2.6 Faire Nutzung und Nutzungsgrenzen. Die Belegerfassung erfolgt durch automatisierte, KI-gestuetzte Verarbeitung ueber einen externen, nach Belegmenge abrechnenden Unterauftragsverarbeiter. Tilgan schuldet keine unbegrenzte Verarbeitung. Die Anwendung ist fuer die Verarbeitung von Eingangsrechnungen im branchenueblichen Umfang eines unternehmerischen Kunden bestimmt. Tilgan ist berechtigt, zum Schutz der Betriebs und Kostenintegritaet angemessene Nutzungsgrenzen festzulegen, insbesondere eine hoechstzulaessige Anzahl maschinell verarbeiteter Seiten, daneben verarbeiteter Belege und eingehender E Mails je Organisation und Zeitraum sowie eine hoechstzulaessige Verarbeitungsrate. Die jeweils geltenden Nutzungsgrenzen werden in der Anwendung oder in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen. Eine in der Anwendung oder in der Leistungsbeschreibung ausgewiesene Nutzungsgrenze ist stets eine Hoechstgrenze und keine zugesicherte Mindestmenge; ein Anspruch auf Ausschoepfung einer ausgewiesenen Grenze besteht nicht. Tilgan kann diese Nutzungsgrenzen nach Massgabe der Ziffer 10 mit Wirkung fuer die Zukunft anpassen, soweit dies aus sachlichem Grund, insbesondere zur Sicherstellung eines stabilen und wirtschaftlich tragfaehigen Betriebs, erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Die Ziffern 2.1, 2.4 und 7a bleiben unberuehrt.

3. Vertragsschluss

3.1 Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Kunden und die Annahme dieser AGB im Registrierungsprozess zustande. 3.2 Die im Registrierungsprozess hinterlegten Pflichtdokumente (diese AGB sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag) sind Vertragsbestandteil.

4. Beta-/Vorabversion (experimenteller Betrieb)

4.1 Die Anwendung wird derzeit als experimentelle Vorabversion (Beta) bereitgestellt. Funktionen können unvollständig, fehlerhaft oder Gegenstand laufender Änderungen sein. 4.2 Tilgan übernimmt im Beta-Betrieb keine Gewähr für eine bestimmte Verfügbarkeit und sichert kein Service-Level (SLA) zu. Wartungsfenster, Unterbrechungen und Funktionsänderungen sind jederzeit möglich. 4.3 Der Kunde hat die von der Anwendung erzeugten Ergebnisse, insbesondere extrahierte Beleg- und Buchungsdaten sowie Zahlungsdateien, vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen. 4.4 Keine Zusicherung der Erkennungsgenauigkeit. Die KI-gestuetzte Belegerfassung (OCR) erzeugt ausschliesslich automatisierte, unverbindliche Vorschlaege fuer Beleg-, Buchungs- und Zahlungsdaten. Tilgan sichert weder die Vollstaendigkeit noch die inhaltliche Richtigkeit der extrahierten Daten, der zugeordneten Steuercodes oder der erzeugten Zahlungsdateien zu. Der Kunde erkennt an, dass automatisierte Texterkennung systembedingt fehlerbehaftet sein kann. Massgeblich ist stets der Originalbeleg. Der Kunde hat saemtliche Ergebnisse vor ihrer buchhalterischen, steuerlichen oder zahlungswirksamen Verwendung eigenverantwortlich zu pruefen und freizugeben.

5. Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. 5.2 Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der von ihm hochgeladenen Daten, insbesondere der Lieferantendaten, berechtigt ist. 5.3 Der Kunde prüft Freigaben und Zahlungsanweisungen vor deren Ausführung. Die endgültige Entscheidung über eine Freigabe trifft stets ein Mensch beim Kunden. 5.4 Eigene Datensicherung. Der Kunde ist fuer die Sicherung der von ihm verwendeten Ergebnisse, insbesondere der erzeugten Zahlungs- und Exportdateien, selbst verantwortlich und haelt eigene Sicherungskopien vor. Etwaige von Tilgan vorgehaltene Sicherungen dienen ausschliesslich der Betriebssicherheit; ein Anspruch des Kunden auf Wiederherstellung verlorener oder geloeschter Daten oder auf ein bestimmtes Backup-Intervall besteht nicht.

5.5 Keine missbraeuchliche oder automatisierte Massennutzung. Der Kunde nutzt die Anwendung nur im Rahmen der nach Ziffer 2.6 geltenden Nutzungsgrenzen, wobei sich die Mengengrenze nach der Anzahl der maschinell verarbeiteten Seiten bemisst, und ausschliesslich fuer die Verarbeitung eigener Eingangsrechnungen. Unzulaessig sind insbesondere die automatisierte Einreichung von Belegen ueber Schnittstellen oder Skripte ausserhalb der von Tilgan bereitgestellten Funktionen, das massenhafte Hochladen oder Einsenden von Dokumenten ohne tatsaechlichen Verarbeitungsbedarf sowie jede Nutzung, die darauf angelegt oder geeignet ist, eine unverhaeltnismaessige technische Last oder unverhaeltnismaessige Verarbeitungskosten zu verursachen. Die dem Kunden je Organisation zugeteilte persoenliche Weiterleitungsadresse ist vertraulich zu behandeln und ausschliesslich fuer die Weiterleitung eigener Eingangsrechnungen zu verwenden. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen, um eine missbraeuchliche Nutzung dieser Adresse durch Dritte zu verhindern, und informiert Tilgan unverzueglich, wenn ihm eine missbraeuchliche Nutzung oder ein unbefugter Zugriff bekannt wird.

6. Preise und Zahlung

6.0 Kostenlose Probephase ohne Zahlungsmittel. Der Vertrag beginnt mit einer kostenlosen Probephase von vierzehn (14) Tagen ab Abschluss der Anmeldung. Für die Probephase ist KEIN Zahlungsmittel zu hinterlegen, und während der Probephase fällt kein Entgelt an. Die Probephase wandelt sich NICHT automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement um und es erfolgt keine automatische Abbuchung. Nach Ablauf der Probephase endet der Zugang zur Anwendung, bis Sie in den Einstellungen ein kostenpflichtiges Abonnement zum gewählten Tarif (Ziffer 6.1) abschließen und dabei ein Zahlungsmittel (SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungskarte) hinterlegen. Erst mit diesem Abschluss entsteht eine Zahlungspflicht. Sie können ein Abonnement auch schon während der Probephase abschließen; in diesem Fall hinterlegen Sie dabei ein Zahlungsmittel, die Probephase läuft entgeltfrei zu Ende und die erste Abbuchung erfolgt nach ihrem Ablauf. Eine vor Ablauf erklärte Kündigung verhindert diese Abbuchung. Ihre in der Probephase erfassten Daten bleiben erhalten und nach Maßgabe der Ziffer 7a exportierbar. Der Zeitpunkt des Ablaufs der Probephase wird Ihnen in der Anwendung angezeigt. 6.1 Entgelte und Umsatzsteuer. Das Entgelt richtet sich nach dem im Bestellvorgang ausgewiesenen Tarif oder nach dem Ihnen individuell übermittelten Angebot. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20 % österreichische Umsatzsteuer). Bei einem monatlichen Tarif wird das Entgelt monatlich, bei einem jährlichen Tarif jährlich im Voraus verrechnet. Für Kunden mit gültiger UID-Nummer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat kann die Rechnungsstellung im Reverse-Charge-Verfahren (Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger) erfolgen; maßgeblich ist die von unserem Zahlungsdienstleister zum Zeitpunkt der Abrechnung ermittelte umsatzsteuerliche Behandlung. Die jeweils gültigen Preise werden im Anmeldeprozess sowie unter Einstellungen, Vertrag und Recht ausgewiesen. 6.2 Die Zahlungsabwicklung des Abonnements erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Es gelten ergänzend die Zahlungsbedingungen sowie die gesonderte Datenübermittlungs-Information (Einstellungen, Vertrag und Recht). 6.2a SEPA-Lastschriftmandat und Vorabinformation. Wählen Sie als Zahlungsmittel die SEPA-Lastschrift, erteilen Sie im Anmeldeprozess über unseren Zahlungsdienstleister ein SEPA-Basislastschriftmandat. Damit ermächtigen Sie Tilgan, die fälligen Abonnement-Entgelte von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen, und weisen zugleich Ihr Kreditinstitut an, die Lastschriften einzulösen. Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz werden Ihnen im Rahmen der Mandatserteilung mitgeteilt. Die Vorabinformation (Pre-Notification) über Betrag und Fälligkeit einer Abbuchung wird über unseren Zahlungsdienstleister Stripe im Zuge der Zahlungserstellung versendet und erfolgt bis zu zwei (2) Kalendertage vor dem Einzug; Sie stimmen dieser gegenüber der gesetzlichen Regelfrist von 14 Kalendertagen verkürzten Frist ausdrücklich zu, damit wiederkehrende Abbuchungen im jeweiligen Abrechnungszeitraum erfolgen können. Sie können das Mandat jederzeit widerrufen; ein Widerruf des Mandats lässt die vertragliche Zahlungspflicht unberührt (siehe Ziffer 6.3a). 6.3 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Tilgan berechtigt, den Zugang nach angemessener Fristsetzung zu sperren. 6.3a Bei einer Rücklastschrift, einem Chargeback, dem Widerruf oder Erlöschen des SEPA-Mandats oder einer nicht erfolgreichen Abbuchung ist Tilgan berechtigt, den Zugang mit sofortiger Wirkung ohne vorherige Fristsetzung zu sperren, bis das offene Entgelt einschließlich angefallener Rücklastschrift- oder Rückbuchungskosten beglichen ist. Die Sperre stellt keine Beendigung des Vertrags dar; die Zahlungspflicht besteht fort. Der Anspruch auf Datenexport nach Ziffer 7a bleibt während der Sperre unberührt. 6.3b Zahlungsverzug (Unternehmer). Da der Kunde Unternehmer ist (Ziffer 1.2), gilt bei Zahlungsverzug: Tilgan ist berechtigt, für den Zeitraum des Verzugs gesetzliche Verzugszinsen für unternehmerische Geschäfte gemäß § 456 UGB zu verrechnen (derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; der Basiszinssatz und damit der Verzugszinssatz werden halbjährlich angepasst). Zusätzlich schuldet der Kunde gemäß § 458 UGB eine Pauschale von 40,00 € für Betreibungskosten. Der Ersatz weiterer, tatsächlich und angemessen entstandener Betreibungs- und Inkassokosten nach § 1333 Abs 2 ABGB bleibt unberührt, soweit sie die Pauschale übersteigen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Diese Ansprüche bestehen zusätzlich zu den in Ziffer 6.3 und 6.3a geregelten Maßnahmen. 6.3c Automatisierte Zahlungsversuche und Ausfall. Schlägt eine Abbuchung fehl, unternimmt unser Zahlungsdienstleister automatisiert weitere Zahlungsversuche (bei Zahlungskarten mehrere gestaffelte Wiederholungen, bei SEPA-Lastschrift eine automatische Wiederholung). Über einen fehlgeschlagenen oder ausstehenden Einzug werden Sie durch den Zahlungsdienstleister per E-Mail informiert; wir empfehlen, in diesem Fall Ihr hinterlegtes Zahlungsmittel zeitnah in der Anwendung zu aktualisieren. Solange sich das Abonnement in Zahlungsverzug befindet und der Zahlungsdienstleister die Abbuchung noch erneut versucht, bleibt Ihr Zugang aufrecht (Kulanzzeitraum). Bleiben sämtliche Zahlungsversuche erfolglos, wird das Abonnement durch den Zahlungsdienstleister beendet (gekündigt); die offene Rechnung bleibt hiervon unberührt und weiterhin fällig. Ab diesem Zeitpunkt kann der Zugang nach Maßgabe der Ziffer 6.3 gesperrt werden, wobei Ihre Daten erhalten bleiben und nach Ziffer 7a exportierbar sind. Eine automatische Nachbelastung oder ein eigenständiges Inkasso durch die Anwendung findet nicht statt; die Geltendmachung offener Entgelte samt der Folgen nach Ziffer 6.3b bleibt vorbehalten. Ziffer 6.4 (außerordentliche Beendigung durch Tilgan) bleibt unberührt. 6.4 Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil des Entgelts laenger als 30 Tage in Verzug und leistet er trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Kuendigungsandrohung nicht, ist Tilgan berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden. Ziffer 7a (Datenexport und Loeschung) gilt entsprechend.

6.5 Mehrverbrauch ueber die faire Nutzung. Ein Anspruch auf Verarbeitung ueber die nach Ziffer 2.6 geltenden Nutzungsgrenzen hinaus besteht nicht. Tilgan kann eine Verarbeitung, die diese Grenzen ueberschreitet, zurueckweisen oder drosseln. Wird eine Nutzungsgrenze erreicht oder ueberschritten, so werden darueber hinausgehende Belege nicht automatisch ausgelesen. Tilgan informiert den Kunden hierueber in der Anwendung und speichert eingehende Belege weiterhin zur manuellen Erfassung, sodass eingehende Rechnungen nicht unbemerkt verloren gehen; der Kunde kann die automatische Verarbeitung nach Wegfall der Ueberschreitung oder im naechsten Abrechnungszeitraum fortsetzen. Bezugsgroesse der Nutzungsgrenze ist die Anzahl der maschinell verarbeiteten Seiten. Der Abruf und der Export bereits in der Anwendung vorhandener Daten nach Ziffer 7a bleiben von einer erreichten Nutzungsgrenze unberuehrt. Eine Verarbeitung ueber die Nutzungsgrenzen hinaus erfolgt nur, soweit Tilgan dies anbietet, und kann in diesem Fall nach Massgabe der jeweils ausgewiesenen Entgelte oder einer gesonderten Vereinbarung gesondert verrechnet werden. Ein zusaetzliches Entgelt faellt nur an, wenn es zuvor ausgewiesen oder gesondert vereinbart wurde; Ziffer 10 bleibt unberuehrt.

7. Laufzeit und Kündigung

7.1 Laufzeit und automatische Verlängerung. Der Vertrag beginnt mit der Probephase nach Ziffer 6.0 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Bei einem monatlichen Tarif verlängert sich das Abonnement jeweils automatisch um einen weiteren Monat, bei einem jährlichen Tarif jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern es nicht nach Ziffer 7.2 gekündigt wird. Die Abrechnung erfolgt zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums im Voraus. Eine Kündigung nach Ziffer 7.2 wird auch beim Jahrestarif zum Ende des auf die Kündigung folgenden Kalendermonats wirksam und beendet den Vertrag ungeachtet eines noch laufenden Jahreszeitraums (EU Data Act, Ziffer 7.2 und 7b). Ein Wechsel zwischen monatlichem und jährlichem Tarif ist über die Zahlungsverwaltung (Ziffer 7.2a) möglich und wirkt nach Maßgabe der dort ausgewiesenen Bedingungen. 7.2 Der Kunde kann den Vertrag jederzeit über die Selbstbedienung in den Einstellungen kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des auf die Kündigung folgenden Kalendermonats wirksam (höchstens zwei Kalendermonate, im Einklang mit dem EU Data Act). 7.2a Zahlungsverwaltung über den Zahlungsdienstleister. Neben der Selbstbedienung in den Einstellungen (Ziffer 7.2) stellt Tilgan über den Zahlungsdienstleister ein gehostetes Kundenportal bereit. Dort können Sie Ihr hinterlegtes Zahlungsmittel aktualisieren, den Tarif wechseln und das Abonnement kündigen. Eine über dieses Portal veranlasste Kündigung wird ebenfalls nach Maßgabe von Ziffer 7.2 wirksam. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Die Änderung von Zahlungsdaten und der Tarifwechsel erfolgen über dieses Portal, während die vertragliche Kündigung sowohl über die Selbstbedienung in den Einstellungen als auch über das Portal möglich ist. 7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 7.4 Ordentliche Kuendigung durch Tilgan. Tilgan kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gruenden unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich kuendigen. Bereits im Voraus gezahlte Entgelte werden fuer den nach Wirksamwerden der Kuendigung nicht genutzten Zeitraum anteilig rueckerstattet. Vor Wirksamwerden der Kuendigung stellt Tilgan dem Kunden den Datenexport gemaess Ziffer 7a fuer einen Zeitraum von 30 Tagen zur Verfuegung. 7.5 Einstellung der Anwendung oder einzelner Funktionen. Tilgan ist berechtigt, den Betrieb der Anwendung insgesamt oder einzelne Funktionen dauerhaft einzustellen, zu aendern oder durch andere zu ersetzen. Die vollstaendige Einstellung der Anwendung kuendigt Tilgan mit einer Frist von mindestens 30 Tagen in Textform an; in diesem Fall endet der Vertrag mit Ablauf der Frist und bereits im Voraus gezahlte Entgelte werden fuer den nicht genutzten Zeitraum anteilig rueckerstattet. Die Einstellung einzelner Funktionen teilt Tilgan mit angemessener Vorlaufzeit mit; wird eine fuer den Kunden wesentliche Einzelfunktion dauerhaft eingestellt, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit Wirksamwerden der Einstellung ausserordentlich zu kuendigen. Vor Wirksamwerden der Einstellung stellt Tilgan den Datenexport gemaess Ziffer 7a bereit. Weitergehende Ansprueche des Kunden wegen der Einstellung sind im gesetzlich zulaessigen Rahmen ausgeschlossen.

7a. Wechsel und Datenexport (EU Data Act) 7a.1 Der Kunde kann jederzeit den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zu einer eigenen Infrastruktur verlangen. Tilgan beseitigt im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren Hindernisse, die einem solchen Wechsel entgegenstehen. 7a.2 Tilgan stellt dem Kunden die von ihm eingebrachten Daten sowie die in der Anwendung erzeugten Buchungs- und Belegdaten in einem strukturierten, gaengigen und maschinenlesbaren offenen Format (insbesondere CSV sowie die erzeugten SEPA- und BMD-Exportdateien) zur Verfuegung. 7a.3 Nach Beendigung des Vertrags stellt Tilgan dem Kunden fuer einen Zeitraum von 30 Tagen (Abrufzeitraum) den Export dieser Daten ueber die Anwendung oder auf andere geeignete Weise bereit. Der Kunde ist fuer den fristgerechten Abruf selbst verantwortlich. 7a.4 Fuer den Datenexport verrechnet Tilgan hoechstens die tatsaechlich entstandenen Kosten. Ab dem 12. Jaenner 2027 erfolgt der Datenexport unentgeltlich. 7a.5 Eine ueber die Bereitstellung des Exports hinausgehende Migrationsunterstuetzung erbringt Tilgan nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt; eine bestimmte Migrationsleistung oder ein bestimmtes Migrationsergebnis wird nicht geschuldet. 7a.6 Nach Ablauf des Abrufzeitraums ist Tilgan berechtigt und, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht, verpflichtet, die Daten zu loeschen. Steuerrelevante Belege werden gemaess § 132 BAO sieben Jahre aufbewahrt und erst nach Ablauf dieser Frist geloescht. Die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten richten sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.

7b. Keine Wechselhindernisse (EU Data Act) 7b.1 Tilgan erhebt fuer den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder fuer die Beendigung des Vertrags keine gesonderten Wechselentgelte, die ueber die nach Ziffer 7a.4 zulaessigen Kosten hinausgehen, und sieht keine Kuendigungsfrist vor, die zwei Kalendermonate uebersteigt.

7c. Drosselung, Aussetzung und Beendigung bei missbraeuchlicher Nutzung 7c.1 Ueberschreitet der Kunde die nach Ziffer 2.6 geltenden Nutzungsgrenzen oder verstoesst er gegen Ziffer 5.5, oder besteht eine konkrete Gefahr fuer die Betriebs oder Kostenintegritaet der Anwendung, insbesondere durch eine ungewoehnlich hohe Anzahl eingehender Belege oder eine ungewoehnlich hohe Verarbeitungslast, so ist Tilgan berechtigt, geeignete und verhaeltnismaessige Massnahmen zu ergreifen. Tilgan waehlt die Massnahme im Rahmen des Moeglichen stufenweise nach ihrer Eingriffsintensitaet. 7c.2 Als Massnahmen kommen insbesondere in Betracht: die Drosselung der Verarbeitungsrate, die voruebergehende Aussetzung der Verarbeitung weiterer Belege, die voruebergehende Deaktivierung oder die Neuvergabe der persoenlichen Weiterleitungsadresse sowie die Zurueckweisung einzelner Belege oder Einsendungen. 7c.3 Tilgan unterrichtet den Kunden ueber ergriffene Massnahmen unverzueglich in Textform und gibt, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Abhilfe. Bei einer akuten Gefahr fuer die Betriebs oder Kostenintegritaet, insbesondere bei einem Verdacht auf eine missbraeuchliche Massen oder automatisierte Nutzung der Upload Funktion oder der Weiterleitungsadresse, ist Tilgan berechtigt, vorlaeufige Massnahmen nach Ziffer 7c.2 sofort und vor einer Mitteilung zu ergreifen; die Mitteilung wird unverzueglich nachgeholt. Die Massnahmen werden aufgehoben, sobald der Grund weggefallen ist. 7c.4 Bleibt eine missbraeuchliche Nutzung trotz angemessener Aufforderung zur Abhilfe bestehen oder ist sie derart schwerwiegend, dass Tilgan ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann, so ist Tilgan berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund nach Ziffer 7.3 ausserordentlich zu beenden. 7c.5 Massnahmen nach dieser Ziffer beschraenken ausschliesslich die Verarbeitung neu eingehender Belege. Der Abruf und der Export bereits in der Anwendung vorhandener Daten nach Ziffer 7a bleiben unberuehrt; Tilgan stellt dem Kunden im Fall einer Aussetzung oder Beendigung den Datenexport gemaess Ziffer 7a fuer den dortigen Abrufzeitraum von 30 Tagen zur Verfuegung. Massnahmen nach dieser Ziffer stellen kein Wechselentgelt und keine Verlaengerung der Kuendigungsfrist im Sinne der Ziffer 7b dar.

8. Haftung

8.1 Tilgan haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. 8.2 Fuer leichte Fahrlaessigkeit haftet Tilgan nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Hoehe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung fuer leichte Fahrlaessigkeit ist je Schadensfall und insgesamt der Hoehe nach begrenzt auf das vom Kunden in den zwoelf Monaten vor dem schaedigenden Ereignis tatsaechlich gezahlte Nettoentgelt; mehrere Schadensfaelle aus demselben Sachverhalt gelten als ein Schadensfall. Die Haftung fuer entgangenen Gewinn, mittelbare Schaeden, Folgeschaeden, entgangene Einsparungen, Betriebsunterbrechung sowie fuer Datenverlust, der bei ordnungsgemaesser eigener Datensicherung des Kunden vermeidbar gewesen waere, ist bei leichter Fahrlaessigkeit im gesetzlich zulaessigen Rahmen ausgeschlossen. Die Haftung nach Ziffer 8.1 bleibt unberuehrt. 8.3 Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Tilgan ist ein technisches Hilfsmittel und ersetzt nicht die Beratung durch einen Steuerberater, Wirtschaftstreuhaender oder Rechtsanwalt. Die Anwendung trifft keine steuer- oder rechtsverbindliche Beurteilung. Insbesondere die Zuordnung von Steuercodes, die umsatzsteuerliche Behandlung und die Buchung erfolgen unverbindlich und vorbehaltlich der Pruefung durch den Kunden bzw. dessen steuerlichen Vertreter. Der Kunde bleibt fuer die Richtigkeit seiner Buchhaltung, seiner Aufzeichnungen und seiner abgabenrechtlichen Erklaerungen allein verantwortlich. 8.4 Im experimentellen Beta-Betrieb ist die Haftung für Schäden aus der Nutzung der Ergebnisse, die der Kunde entgegen Ziffer 4.3 ungeprüft übernimmt, ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 8.5 Hoehere Gewalt. Tilgan haftet nicht fuer die Nichterbringung oder verzoegerte Erbringung von Leistungen, soweit diese auf Umstaenden beruht, die ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Tilgan liegen. Dazu zaehlen insbesondere Ausfaelle oder Stoerungen von Telekommunikations- und Internetdiensten, Energieversorgung und Rechenzentren, der Ausfall, die Stoerung oder die Einstellung von Diensten eingesetzter Unterauftragsverarbeiter oder Vorleister (etwa OCR-, Hosting-, E-Mail- oder Zahlungsdienste), behoerdliche Massnahmen, Cyberangriffe, Arbeitskampfmassnahmen, Pandemien und Naturereignisse. Fuer die Dauer des Ereignisses sind die betroffenen Leistungspflichten ausgesetzt. Dauert das Ereignis laenger als 30 Tage an, ist jede Vertragspartei berechtigt, den betroffenen Vertragsteil ausserordentlich zu kuendigen. 8.6 Die Haftungsbeschraenkungen und Haftungsausschluesse dieser Ziffer 8 (einschliesslich der Ziffern 8.4 und 8.5) gelten nicht fuer Vorsatz und grobe Fahrlaessigkeit, fuer Personenschaeden, nach dem Produkthaftungsgesetz, fuer die Verletzung der gesetzlich zwingenden Pflichten zur Bereitstellung des Datenexports und zur Rueckgabe der Daten (Ziffer 7a dieser AGB sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag) sowie nicht, soweit eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nicht beschraenkt werden darf.

9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit der Maßgabe der unter Ziffer 4 beschriebenen Beschaffenheit als Beta-Version. Eine Beschaffenheit gilt nur dann als zugesichert, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

10. Aenderung dieser AGB und der Entgelte

10.1 Tilgan ist berechtigt, diese AGB, die Leistungsbeschreibung sowie die Entgelte mit Wirkung fuer die Zukunft zu aendern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist (insbesondere Aenderungen der Rechtslage, der hoechstgerichtlichen Rechtsprechung, der eingesetzten Technologie oder Auftragsverarbeiter, der Marktverhaeltnisse oder des Funktionsumfangs) und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. 10.2 Tilgan teilt dem Kunden die geaenderten Bedingungen mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform (etwa per E-Mail oder in der Anwendung) mit. 10.3 Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die geaenderten Bedingungen als angenommen. Tilgan weist den Kunden in der Mitteilung gesondert auf die Bedeutung seines Schweigens sowie auf das Widerspruchs- und Kuendigungsrecht hin. 10.4 Widerspricht der Kunde fristgerecht, kann jede Vertragspartei den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Aenderung beenden. Bis zum Wirksamwerden der Beendigung gelten die bisherigen Bedingungen fort. Bei Entgelterhoehungen steht dem Kunden ein Sonderkuendigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

11.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. 11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit zulässig, das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten (Sitz des Anbieters). 11.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 11.4 Form. Aenderungen und Ergaenzungen dieses Vertrages im Einzelfall sowie Nebenabreden beduerfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch fuer die Aenderung dieser Formklausel selbst. Die einseitigen Aenderungs-, Anpassungs- und Kuendigungsmechanismen nach den Ziffern 6.4, 7 und 10 sowie die dort vorgesehene Information in Textform bleiben unberuehrt.